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Schule in freier Trägerschaft

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen bieten die Möglichkeit, Schulen einzurichten, die nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft stehen.

Diese Schulen werden oft - wenngleich nicht ganz korrekt - "Privatschulen" genannt. Richtiger ist die Bezeichnung "Freie Schule", denn

  • sie sind frei, wenn es darum geht, eigene pädagogische Akzente zu setzen, Akzente, die sich durchaus von denen staatlicher Schulen unterscheiden können.
  • Sie sind frei bei der Auswahl ihrer Lehrer und Schüler. Umgekehrt haben Eltern und Lehrer die Freiheit der Schulwahl, weil ihnen das pädagogische Konzept bzw. die Entfaltungsmöglichkeiten einer Freien Schule besonders zusagt.
  • Und schließlich verfügen die Freien Schulen über besondere Freiheiten in der Gestaltung ihrer Schulorganisation.

Hinsichtlich ihrer Leistungen stehen die Freien Schulen den öffentlichen Schulen keineswegs nach. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht und vermitteln daher die gleichen Qualifikationen und Abschlüsse wie die staatlichen Schulen. Auch ein späterer Wechsel von  öffentlichen Schulen zu Freien Schulen bzw. umgekehrt ist möglich. Staatliche Leistungen wie Lernmittel- und Fahrtkostenerstattung werden ebenfalls gewährt. Daher tragen sie offiziell den Titel "Ersatzschulen": Sie können staatliche Schulen vollständig ersetzen.

Schulträger unserer Schule ist das Bistum Essen. Im Auftrag des Trägers ist das Abtei-Gymnasium darum bemüht, seinen Schülerinnen und Schülern eine solide gymnasiale Bildung zu vermitteln, sie zu Werteentscheidungen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes zu befähigen und das Bewusstsein für soziale Verantwortung zu stärken. Unsere Schule ist eine anregungsreiche Schule. Besondere Angebote, Hilfestellungen und Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung gehen weit über den eigentlichen Unterricht hinaus. Unsere Schule versteht sich dabei als eine Schulgemeinschaft, in der sich jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend ihrer/seiner Interessen und Begabungen als Persönlichkeit entfalten kann. Eine besondere Bedeutung erlangt hierbei die vertrauensvolle Mitarbeit der Eltern.

Aufnahme im Abtei-Gymnasium können Mädchen und Jungen finden, die getaufte Christen sind, die bereit sind, sich in die Schulgemeinschaft zu integrieren und die über die entsprechenden schulischen Voraussetzungen verfügen. Grundlage für das Schulverhältnis ist ein Schulvertrag, der zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Schulträger geschlossen wird.

Schulgeld oder Gebühren werden am Abtei-Gymnasium nicht erhoben.